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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 24.08.2017
2 L 3279/17 -

Größe einer Tätowierung ist kein Hindernis für Einstellung in den Polizeidienst

Zunahme von Tätowierungen an den Armen deutet auf gesellschaftlichen Wandel im Hinblick auf Akzeptanz von Tattoos hin

Das Land Nordrhein-Westfalen darf einen Bewerber für den Polizeidienst nicht allein deswegen ablehnen, weil er auf der Innenseite seines linken Unterarms eine großflächige Tätowierung hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Eilverfahren. Zugleich verpflichtete Das Gericht das Land dazu, den Bewerber zum weiteren Auswahlverfahren für die Einstellung in den gehobenen Polizei­vollzugs­dienst zuzulassen.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls hatte sich für die Einstellung in den Polizeidienst in NRW im Jahr 2017 beworben. Das zuständige Landesamt hat ihn vom Auswahlverfahren ausgeschlossen, weil er auf der Innenseite seines linken Unterarms einen Löwenkopf tätowiert hat (20 x 14 cm). Gegen das Motiv als solches hat das Land Nordrhein-Westfalen keine Bedenken. Es beruft sich jedoch auf einen Erlass des Innenministeriums, wonach großflächige Tätowierungen im sichtbaren Bereich einen absoluten Eignungsmangel des Bewerbers darstellen. Sichtbar sind Körperstellen, die beim Tragen der Sommeruniform der Polizeibeamten erkennbar sind, also etwa die Unterarme. Tätowierungen, die die durchschnittliche Größe eines Handtellers überschreiten, sind an diesen Körperstellen unzulässig, und zwar unabhängig von dem Motiv. Der Erlass zielt darauf ab, dass die Legitimation und Autorität von Polizeibeamten durch solche Tätowierungen nicht beeinträchtigt werden sollen. Nach Auffassung des Landes NRW kann nicht festgestellt werden, dass ein gesellschaftlicher Wandel stattgefunden hat, nach dem solche Tätowierungen bei Polizeibeamten toleriert werden.

Akzeptanz von Tätowierungen von Beamten nicht durch aktuelle Umfrageergebnisse belegt

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hält diese Verwaltungspraxis für rechtswidrig. Für einen Eignungsmangel reiche es nicht aus, dass Teile der Bevölkerung großflächige Tätowierungen nur für unpassend oder unästhetisch hielten. Erforderlich sei vielmehr, dass Polizeibeamten aufgrund ihrer großflächigen Tätowierungen das erforderliche Vertrauen nicht mehr entgegengebracht werde. Hierfür fehle es an belastbaren Erkenntnissen. Aktuelle Umfrageergebnisse zur Akzeptanz von Tätowierungen von Beamten lägen nicht vor. Die augenfällige Zunahme von Tätowierungen gerade an den Armen deute eher auf einen gesellschaftlichen Wandel hin. Diesen müsse der Dienstherr bei der Einstellung junger Bewerber in den Blick nehmen. Die Ablehnung eines Bewerbers aufgrund der Gestaltung der Tätowierung (z.B. gewaltverherrlichende Motive) sei weiterhin zulässig.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online

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Dokument-Nr.: 24759 Dokument-Nr. 24759

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Kommentare (1)

 
 
MattyRecht schrieb am 29.08.2017

Armes Deutschland, wohin soll das führen? Nichts gegen die Tätowierten Schwestern u. Brüder, doch Ordnung muss sein, diese Personengruppe gehören niemals in die Behörden, wirklich nicht in den Dienst der Öffentlichkeit herein! Es ist nicht nur Beschämend sondern der nächste kommt dann als sonstiges herein und schon ist es mit der Ordnung bzw. Zivilisationsordnung vorbei. Kleinere Leute unter 165 Größe haben in solchen Dienstgraten gerade bei der Polizei nichts zu suchen, da sie auch gleichzeitig eine Gefahr sind für fließende Sicherheit anderer, und auch das man viel Ausländer mit einbezieht ist zwar nicht schlecht dennoch mit hoher Vorsicht zu genießen. Weil´s eben in deutscher Kultureller Hinsicht gar nicht passt!

Die Umredung Zitat des VG Düsseldorf:

Hierfür fehle es an belastbaren Erkenntnissen. Aktuelle Umfrageergebnisse zur Akzeptanz von Tätowierungen von Beamten lägen nicht vor. Ende!!

Ist voll kommender Blödsinn eigenmächtige Zudeutungen zu fahren, die keinerlei Handlungen vorweisen oder erschüttern sind das es der Tatsache hier so entspreche!!

Denn viele Bürgerinnen und Bürger hätten schon alleine dahingehend Angst und hohes Vertrauensvotum verloren, dass in Angstzustände versetzt wird automatisch. Wo ist aber hier die Ordnung, meiner Meinung nach gehen heute nur Möchte gerne zur Polizei um sich zu beweisen wie Dumm sie tatsächlich doch sind, dass muss im Polizeidienst besser zu Regeln zu wissen sein, dass auch solche nicht darein gehören in den Polizeidienst, die je mit Drogen oder je mit Diebstähle oder gar so autorisiert sind mit Akten der Vergangenheit gar nicht umgehen können, - Rechts denken unliberalisiert sich verhalten! Und da gibt es viele, man sieht es hier in Wuppertal besonders! Man sollte eingehen alle nun stets überprüfen; - Wie wenn man sie Ruft und kommen nach einer erst wohl Halben Stunde und die Aussteigende Dame, sagt ohne jeglicher Anhaltspunkte, ZITAT: Nach was haben Sie den Kriminalisiertes vorzuweisen! Das fragt man sich doch gleich hat die was am Kopf?? Und da tendierte ich das die bestimmt auch Tätowiert sein könnte, denn die haben eben andere unmenschlische Art an sich, und da kann ich nur vor warnen solche Typen, denen man ja eben keinerlei Respekt überbringen könne erst, sie generell aus solchen Diensten zu entfernen.

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