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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 16.09.2020
- 20 L 1580/20 -
Eilantrag kommunaler Wahlbündnisse auf Entfernung von Äußerungen aus dem Verfassungsschutzbericht erfolglos
Äußerungen im Verfassungsschutzbericht rechtmäßig
Vier kommunale Wahlbündnisse „AUF“ („alternativ, unabhängig, fortschrittlich“) können nicht verlangen, dass das Land Nordrhein-Westfalen bestimmte Äußerungen im Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2019 entfernt oder unleserlich macht und bis dahin die Verbreitung des Berichts unterlässt. Das hat die 20. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom 16.09.2020 im Eilverfahren entschieden und damit den Antrag der Wahlbündnisse auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Land NRW, vertreten durch das Ministerium des Innern, abgelehnt.
Gegenstand der
VG: Äußerungen im Verfassungsschutzbericht sind rechtmäßig
Gegen diese
Keine Distanzierung der Antragsteller von Verhalten und Zielen der MLPD
Mehrere Vorstandsmitglieder der Antragsteller seien zugleich Mitglieder der MLPD. Würden die Wahlbündnisse AUF aber von Mitgliedern der als verfassungsfeindlich angesehenen MLPD wesentlich mitgetragen, spreche dies dafür, dass es auch in den Wahlbündnissen verfassungsfeindliche Bestrebungen gebe. Von Verhalten und Zielen der MLPD hätten sich die Antragsteller nicht distanziert. Im Übrigen habe das Land hinreichend dargelegt, dass die angegriffenen Tatsachenbehauptungen zutreffend seien. Konkrete Nachteile durch die seit 2012 unveränderte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29203
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