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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.05.2016
- 22 K 4721/14 und 22 K 5426/15 -
Berufsjäger haben keinen Anspruch auf Schalldämpfer für Jagdgewehre
Vermehrte Erteilung von Schalldämpfererlaubnissen birgt erhöhte Gefahr kriminellen Missbrauchs
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Berufsjäger keinen Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schalldämpfern für eine Jagd-Langwaffe haben.
Zur Urteilsbegründung führte das Verwaltungsgericht aus, dass bei den beiden Klägern des zugrunde liegenden Verfahrens zwar ein besonders anzuerkennendes persönliches und wirtschaftliches Interesse an der Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse als
"In-ear-Gehörschutz" zum Zweck des Gesundheitsschutzes ausreichend
Zum Zweck des Gesundheitsschutzes könnten die Kläger auf den Einsatz elektronischer Gehörschutzstopfen (sogenannter "in-ear-Gehörschutz") verwiesen werden. Dass solche Gehörschutzstopfen generell oder in dem jeweiligen besonderen Fall ungeeignet wären (etwa wegen mangelnder Schalldämpfung, der Gefahr des Herausfallens oder mangelnder Ermöglichung des Richtungshörens), haben die Kläger nicht glaubhaft gemacht. Die Kläger könnten auch mit Blick darauf, dass sie die Jagd als Arbeitnehmer im Rahmen ihrer beruflichen Aufgaben ausüben, keine Rechte aus Arbeitsschutzbestimmungen auf Erteilung einer Schalldämpfererlaubnis ableiten. Denn die Arbeitsschutzbestimmungen legen ausschließlich dem jeweiligen Arbeitgeber bestimmte Verpflichtungen auf.
Öffentliches Interesse an Gefahrenabwehr überwiegen gesundheitliche Interessen von Jäger und Jagdhund
Soweit das Interesse eines Jägers auch die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.05.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 22591
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