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Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 14.01.2009
- 5 K 151/08 -
Jäger mit Tinnitus darf keinen Schalldämpfer bei der Jagd verwenden
Gefahr der deliktischen Verwendung eines Schalldämpfers
Ein Jäger hat keinen Anspruch auf Genehmigung eines Schalldämpfers bei der Jagd. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden und die Klage eines unter Tinnitus leidenden Jägers abgewiesen.
Einem unter
Richter: Jäger soll Gehörschutz verwenden
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.02.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Stuttgart vom 17.02.2009
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Dokument-Nr. 7465
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