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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2022
- 29 K 78/22 -
Demonstration in Düsseldorf durfte nicht auf Standkundgebung beschränkt werden
Beschränkung auf Standkundgebung war rechtswidrig
Die Ordnungsverfügung des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Düsseldorf, mit der dieser einen für den 8. Januar 2022 angemeldeten Aufzug untersagt und auf eine Standkundgebung beschränkt hatte, war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
Die
Anordnung versammlungsbeschränkender Maßnahmen weiterhin möglich
In der aktuellen Situation könne die zuständige Infektionsschutzbehörde in Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage von § 28 a Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes auch nach dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von
Beschränkung wegen fehlender tragfähiger Prognose für Gefährdung nicht gerechtfertigt
Jedoch genüge diese Auflage nicht den strengen Anforderungen, die an die Rechtmäßigkeit einer derartigen Maßnahme zu stellen seien. Aus Infektionsschutzgründen sei die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31393
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