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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2005
- 3 L 1110/06 -
Kaufhof-Filiale muss zeitweise schließen
Teilerfolg für Arbeitnehmer gegen Aufhebung der Ladenschlusszeiten während der Fußballweltmeisterschaft
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat festgestellt, dass ein großer Warenhauskonzern am 26. und 27. Juni eine Filiale in Düsseldorf in der Zeit geschlossen halten muss, in der der Antragsteller an diesen Tagen dort während der allgemeinen Ladenschlusszeiten zur Arbeit eingeteilt ist.
Das Gericht stellte in seiner Entscheidung fest, dass der Arbeitnehmer sich nur insoweit gegen die Aufhebung der allgemeinen Ladenschlusszeiten wenden könne, als er selbst zur Arbeit eingeteilt sei. In diesem Umfang überwiege allerdings das Interesse des Arbeitnehmers an der Einhaltung der Ladenschlusszeiten gegenüber dem Interesse, ausnahmsweise während der Fußballweltmeisterschaft die Läden ganztägig geöffnet zu halten.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.06.2006
Quelle: ra-online, VG Düsseldorf
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Dokument-Nr. 2561
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