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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2019
6 L 175/19 -

Kfz-Zulassungsbehörde darf Autokennzeichen "HH 1933" einziehen

Kennzeichen erinnert an national­sozialistische Unrechtsherrschaft und ist daher sittenwidrig

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das Auto-Kennzeichen "HH 1933" durch die Kfz-Zulassungsbehörde eingezogen werden durfte, da es an die national­sozialistische Unrechtsherrschaft erinnert und daher sittenwidrig ist.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Straßenverkehrsamt des Kreises Viersen das Kennzeichen "HH 1933" zunächst als Wunschkennzeichen vergeben. Auf eine Bürgerbeschwerde zog es das Kennzeichen jedoch wieder ein. Dagegen wandte sich der Fahrzeughalter im Wege der Klage und eines Eilrechtschutzverfahrens.

Durchschnittlicher Bürger assoziiert "HH 1933" mit Nationalsozialismus im Dritten Reich

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat im Eilrechtschutzverfahren festgestellt, dass das Straßenverkehrsamt bei der Einziehung des Kennzeichens rechtmäßig gehandelt hat. Der durchschnittliche Bürger assoziiere "HH 1933" mit dem Nationalsozialismus im Dritten Reich. 1933 sei das Jahr, das zeitgeschichtlich für die Machtergreifung der Nationalsozialisten stehe, und "HH" sei eine Abkürzung des im Dritten Reich üblichen Grußes "Heil Hitler", die in der rechtsextremistischen Szene verwendet werde.

Keine Verpflichtung zur Prägung und Anbringung neuer Kennzeichen

Nur soweit das Straßenverkehrsamt den Halter zugleich dazu verpflichtet hat, die alten Kennzeichen entwerten und neue prägen und anbringen zu lassen, ist die Behörde nach Auffassung des Gerichts zu weit gegangen. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung sehe nicht vor, die Behebung von Mängeln des Fahrzeugs mit Befehl und Zwang durchzusetzen. Ob der Halter den Wagen mit einem neuen Kennzeichen ausstatte, entscheide er allein. Ohne neues Kennzeichen könne das Straßenverkehrsamt den Wagen allerdings stilllegen. Er dürfe dann auf öffentlichen Straßen nicht mehr gefahren werden.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online (pm/kg)

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Dokument-Nr.: 27361 Dokument-Nr. 27361

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Kommentare (6)

 
 
Noll schrieb am 18.06.2019

Wenn das erinnern an die NS-Zeit sittenwidrig ist, dann müßte ARD/ZDF ja auch schon längst verboten sein.

Und wie war das noch mit der Echtheit der Fotos bei der dann abgebrochenen Wehrmachtausstellung Frau Okon?

G. Nervt schrieb am 04.05.2019

Die Nazis haben also die Macht ergriffen. Soso. Selbst Wikipedia kommt an der Realität nicht vorbei und spricht von Wahlerfolgen ab 1930 um dann zu schließen mit:

"Am 30. Januar 1933 führte dies zur formal legalen „Machtübergabe“ (später als „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten bezeichnet)."

Vom Jubel der meisten Deutschen und ihren gehorsamen Märschen in alle Himmelsrichtungen will ich gar nicht erst anfangen; der böse Hitler hatte ja alle 78 Mio Einwohner im Schwitzkasten...

Ingrid Okon antwortete am 06.05.2019

welche Realität? Mir scheint, du hast deine eigene Realität und die liegt knapp neben der Wirklichkeit. Zum Glück brauche ich kein Nachschlagewerk für Hitlers Verbrechen. Die stehen nun mal fest, vor allem durch Zeitzeugen und Fotos. Das Urteil ist deshalb gut und richtig.

Horst Brand schrieb am 03.05.2019

Autokennzeichen "HH 1933"

Das o. g. Autokennzeichen wurde vom Straßenverkehrsamt eingezogen, da es angeblich mit dem Nationalsozialismus im Dritten Reich in Verbindung steht und somit sittenwidrig wäre.

Ich halte diese Entscheidung für irrsinnig.

Als "durchschnittlicher Bürger", für den auch ich mich halte, würde ich niemals darauf kommen oder daran denken, dass "HH 1933" etwas mit dem damaligen Nationalsozialismus zu tun hat. Das ist doch mittlerweile 86 Jahre her.

Und außerdem wird es ein Kennzeichen "HH 1933" doch wohl auch gar nicht geben. Da fehlen doch bestimmt noch mindestens ein oder zwei Buchstaben!

Ingrid Okon antwortete am 06.05.2019

als durchschnittliche Bürgerin zähle ich mich auch und diese Nazi Verherrlichung erkenne ich sofort. Schade nur, dass da bei der Herstellung des Schildes keiner mitgedacht hat.

Horst Brand antwortete am 06.05.2019

Bei "HH" im Kennzeichen denke ich nur an Hansestadt Hamburg. Da müsste man ja, liebe Frau Okon, auch alle Kennzeichen von Hamburg verbieten, wenn man konsequent sein will. Und ob Personen mit den Initialen "HH" wohl auch ständig an Hitler oder den Nationalsozialismus denken? Ja, diese Personen sollten dann unbedingt ihre Namen ändern lassen, besonders wenn sie 1933 geboren sind. Und wenn sie dies nicht freiwillig machen, sollte dann nicht ein Gericht einschreiten? Ja, warum haben die Standesämter nicht mitgedacht und dies nicht schon immer verboten? ---

Merken Sie nicht, dass man auch alles übertreiben kann?!

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