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Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), Beschluss vom 25.07.2008
- 2 L 13/08 -
Ohne Drogentest darf Fahrerlaubnis entzogen werden
Erhebliches Unfallrisiko
Versäumt eine Kraftfahrerin einen Drogentest, den die Straßenverkehrsbehörde angeordnet hat, darf ihr die Fahrerlaubnis sofort entzogen werden. Eine "zweite Chance" für diesen Test muss die Behörde nicht einräumen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) in einem Eilverfahren. Die Fahrerlaubnisinhaberin muss deshalb ihren Führerschein in der Führerscheinstelle abgeben.
Eine 29-jährige Frau aus Eisenhüttenstadt hatte in einem gegen sie gerichteten Strafverfahren erklärt, sie habe zwar vor geraumer Zeit harte Drogen konsumiert, mit diesen aber niemals gehandelt, sie war daraufhin freigesprochen worden. Wenig später erhielt sie allerdings Post von dem Landrat des Landkreises Oder-Spree: Er nehme an, dass sie wegen ihres Drogenkonsums zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sei; wenn sie sich binnen dreier Werktage einem ärztlich beaufsichtigten
Landrat entzog Fahrerlaubnis
Nachdem die Frau untätig geblieben war, entzog ihr der Landrat ohne weitere Aufforderung mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis. Hiergegen rief die Frau das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) an, hatte aber keinen Erfolg. Die Behörde muss einen Autofahrer nicht mehrfach auffordern, sich einem
Gründe der Verweigerung des Tests sind irrelevant
Vorliegend hatte die junge und mehrfache Mutter weiter angegeben, sie lebe von Sozialleistungen und habe die Mittel für den Test, der ungefähr 120 Euro kostet, nicht aufbringen können. Auf die Gründe, warum die Fahrerlaubnisinhaberin nicht zu der Untersuchung geht, komme es aber, so das Gericht, nicht an.
Kurzfristig anberaumte Tests
Eine neue Fahrerlaubnis darf die Behörde nur erteilen, wenn die Drogenabstinenz nachgewiesen wird. Dabei müssen im allgemeinen mehrere Urinproben an kurzfristig anberaumten, für den Fahrerlaubnisbewerber nicht vorhersehbaren Terminen abgegeben werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.09.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Frankfurt Oder vom 04.08.2008
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Dokument-Nr. 6680
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