wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), Beschluss vom 25.07.2008
2 L 13/08 -

Ohne Drogentest darf Fahrerlaubnis entzogen werden

Erhebliches Unfallrisiko

Versäumt eine Kraftfahrerin einen Drogentest, den die Straßenverkehrsbehörde angeordnet hat, darf ihr die Fahrerlaubnis sofort entzogen werden. Eine "zweite Chance" für diesen Test muss die Behörde nicht einräumen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) in einem Eilverfahren. Die Fahrerlaubnisinhaberin muss deshalb ihren Führerschein in der Führerscheinstelle abgeben.

Eine 29-jährige Frau aus Eisenhüttenstadt hatte in einem gegen sie gerichteten Strafverfahren erklärt, sie habe zwar vor geraumer Zeit harte Drogen konsumiert, mit diesen aber niemals gehandelt, sie war daraufhin freigesprochen worden. Wenig später erhielt sie allerdings Post von dem Landrat des Landkreises Oder-Spree: Er nehme an, dass sie wegen ihres Drogenkonsums zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sei; wenn sie sich binnen dreier Werktage einem ärztlich beaufsichtigten Drogentest unterziehe, könne sie diesen Verdacht allerdings auszuräumen.

Landrat entzog Fahrerlaubnis

Nachdem die Frau untätig geblieben war, entzog ihr der Landrat ohne weitere Aufforderung mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis. Hiergegen rief die Frau das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) an, hatte aber keinen Erfolg. Die Behörde muss einen Autofahrer nicht mehrfach auffordern, sich einem Drogentest zu unterziehen. Weil viele Rauschmittel lediglich zwei bis drei Tage im Urin nachweisbar sind, könne ein Gutachten seinen Zweck – die Feststellung, ob aktuell Betäubungsmittel eingenommen werden – nur erfüllen, wenn die Aufforderung binnen kurzer Frist erfüllt wird; ansonsten könnte die Betroffene durch eine zeitweilige Drogenpause das Ergebnis in ihrem Sinne beeinflussen. Dass die Autofahrerin überhaupt harte Drogen konsumiert habe, stehe durch die Aussage im Strafverfahren fest.

Gründe der Verweigerung des Tests sind irrelevant

Vorliegend hatte die junge und mehrfache Mutter weiter angegeben, sie lebe von Sozialleistungen und habe die Mittel für den Test, der ungefähr 120 Euro kostet, nicht aufbringen können. Auf die Gründe, warum die Fahrerlaubnisinhaberin nicht zu der Untersuchung geht, komme es aber, so das Gericht, nicht an. Fahren unter Drogeneinfluss sei ein erhebliches Unfallrisiko; ob eine unter Drogeneinfluss stehende Fahrerin bemittelt oder unbemittelt sei, habe hingegen keinen Einfluss auf die Gefahr. Auch ein nach mehr als zwei Monaten schließlich vorgenommener freiwilliger Test half der Autofahrerin nicht, ihre Fahrerlaubnis zu behalten. Denn dieser hatte (naturgemäß) die Einnahme von Cocain und Opiatdrogen lediglich “in den vergangenen zwei bis drei Tagen” ausgeschlosssen.

Kurzfristig anberaumte Tests

Eine neue Fahrerlaubnis darf die Behörde nur erteilen, wenn die Drogenabstinenz nachgewiesen wird. Dabei müssen im allgemeinen mehrere Urinproben an kurzfristig anberaumten, für den Fahrerlaubnisbewerber nicht vorhersehbaren Terminen abgegeben werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.09.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Frankfurt Oder vom 04.08.2008

Aktuelle Urteile aus dem Verkehrsrecht | Straßenverkehrsrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6680 Dokument-Nr. 6680

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss6680

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?