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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.09.2007
- 7 G 2700/07(2) -
Verbot eines Pokerturniers ist zulässig
Erforderliches Startgeld macht Veranstaltung zu unerlaubtem Glücksspiel
Bei einem Pokerturnier für das ein Startgeld zu entrichten ist, handelt es sich um ein unerlaubtes Glückspiel. Dies hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden.
Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag eines in Heilbronn ansässigen Veranstalters von Pokerturnieren auf Verpflichtung der Stadt Frankfurt am Main ein in einem Frankfurter Hotel geplantes Pokerturnier vorläufig nicht zu untersagen, abgelehnt.
Die für das Lotterierecht zuständige 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat festgestellt, dass das geplante Pokerturnier als unerlaubtes
Pokerturnier ist Glücksspiel i.S.d. Staatsvertrags zum Lotteriewesen in Deutschland
Das geplante Pokerturnier sei als
Für Gewinnchance ist Startgeld zu entrichten
Die Entrichtung des Startgeldes erfolge auch für den Erwerb einer Gewinnchance. Nach der Ankündigung des Turniers im Internet hätten die Preise einen erheblich höheren Wert als die entrichteten Startgelder. Die angekündigte Untersagung des geplanten Pokerturniers durch die Stadt Frankfurt am Main widerspreche auch nicht der Verwaltungspraxis im Regierungsbezirk Darmstadt. Das Regierungspräsidium Darmstadt habe den Bevollmächtigten der Antragstellerin lediglich mitgeteilt, dass man nur dann nicht gegen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 19/07 des VG Frankfurt am Main vom 27.09.2007
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Dokument-Nr. 4913
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