Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.06.2009
- 7 K 2282/08.F(3) -
BaFin nicht zur Auskunft über Hypo Real Estate Holding AG verpflichtet
Unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand und strafrechtliches Ermittlungsverfahren schließen Akteneinsicht aus
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht zu Auskünften über die Hypo Real Estate Holding AG verpflichtet. Dies entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main.
Die Klägerin ist eine überregionale Rechtsanwaltskanzlei, die Schadensersatzansprüche ihrer Mandanten gegenüber der Beigeladen, der Hypo Real Estate Holding AG (HRE), geltend macht.
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 05.02.2008 beantragte die Klägerin gegenüber der Beklagten, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Informationsfreiheitsgesetz nicht anwendbar
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die Klage abgewiesen. Dem von der Klägerin begehrten Informationszugang stehe bereits entgegen, dass ein Teil der einschlägigen Akten zum die Hypo Real Estate betreffenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München abgegeben worden seien und daher der Ausschlussgrund des § 3 Nr. 1 Buchst. g) des Informationsfreiheitsgesetzes eingreife. Im Übrigen stehe dem Anliegen der Klägerin der Einwand des unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands entgegen, da der einschlägige Aktenbestand ca. 10.000 Seiten umfasse.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 22/09 des VG Frankfurt vom 17.06.2009
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8018
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8018
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.