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Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss vom 02.10.2013
- 4 K 1168/13 -
Jugendamt darf unangekündigte Hausbesuche durchführen
Vorliegen von gewichtigen Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung ist Voraussetzung
Das Jugendamt darf unter der Voraussetzung, dass gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen, unangemeldet Hausbesuche durchführen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Verwaltungsgericht Freiburg darüber entscheiden, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen das
Recht zu angekündigten Hausbesuchen bestand
Das Verwaltungsgericht Freiburg entschied, dass das
Hausbesuch dient zur Informationsgewinnung zwecks weiteren Vorgehens
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg, ra-online (zt/NJW 2014, 648/rb)
Jahrgang: 2013, Seite: 651 JAmt 2013, 651 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2014, Seite: 648 NJW 2014, 648
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Dokument-Nr. 17801
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