wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 23.10.2012
5 K 2662/10 -

Baden-Württemberg: Verordnung über Gehaltszulage für Lehrer verletzt Gleichheitsgrundsatz

Seminarzulage nur für Hauptschullehrer mit Funktionsamt unzulässig

Die Lehrkräftezulagenverordnung des Landes Baden-Württemberg verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, soweit Hauptschullehrer, die einen Lehrauftrag am Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung wahrnehmen, die so genannte Seminarzulage von 38,81 Euro nur erhalten, wenn sie im Eingangsamt A 12 sind, nicht aber, sobald sie ohne ein Funktionsamt (Rektor, Konrektor) in die Besoldungsgruppe A 13 befördert wurden. Dies entschied das Verwaltungsgericht.

Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein Hauptschullehrers gegen das Land Baden-Württemberg aufgrund der Tatsache, dass das Land nur denjenigen Hauptschullehrern eine so genannte Seminarzulage für die Teilnahme an einer Fortbildung zusprach, die ein Funktionsamt besitzen.

System des Landes mit Gleichbehandlungsgebot unvereinbar

Das Gericht gab der Klage statt und führte zur Begründung aus, dass der Verordnungsgeber zwar einen weitreichenden Entscheidungsspielraum habe, ob und für welche Tätigkeiten er Beamten Zulagen gewähre. Wenn er sich aber für ein System entscheide, nach dem er Zulagen gewähre, dann müsse er dieses auch folgerichtig praktizieren. Das sei hier nicht der Fall. Die Lehrkräftezulagenverordnung folge dem Grundsatz, dass nur solche Lehrer die Seminarzulage erhalten sollen, die nicht in einem so genannten Funktionsamt (also Konrektor bzw. Rektor) seien. Denn bei Inhabern eines Funktionsamts werde davon ausgegangen, dass wegen des Zuschnitts ihrer weitergespannten Aufgabenbereichs keine Zulage erforderlich bzw. gerechtfertigt sei. Das zeige sich daran, dass an Gymnasien sowohl Lehrer im Eingangsamt (Studienräte A 13) wie auch Lehrer im Beförderungsamt ohne Funktionsamt (Oberstudienräte A 14) die Seminarzulage für entsprechende Lehrtätigkeit erhielten. Mit diesem System aber sei es wegen des Gleichbehandlungsgebots unvereinbar, Haupt- bzw. Realschullehrern diese Zulage nur zu gewähren, wenn sie im Eingangsamt (A 12 an Grund- und Hauptschulen, A 13 an Real-und Sonderschulen) seien, ihnen hingegen diese Zulage zu verweigern, wenn sie im Beförderungsamt ohne Funktionsamt seien.

Lehrkräftezulagenverordnung wurde im Hinblick auf Neuerungen der Beförderungsbedingungen nicht angepasst

Anders als noch zuvor könnten nämlich seit dem Schuljahr 2009/10 nun auch bis zu 20 % der Hauptschullehrer vom Eingangsamt (A 12) nach A 13 befördert werden, ohne ein Funktionsamt auszuüben. Auf diese Neuerung habe die Lehrkräftezulagenverordnung nicht reagiert, sondern sei unverändert geblieben. Sie sei damit systemwidrig geworden, denn es sei kein sachlicher Grund dafür ersichtlich, dass Hauptschullehrer in der Besoldungsgruppe A 13 (ohne Funktionsamt) die Seminarzulage nicht erhielten, wohl aber Oberstudienräte ohne Funktionsamt. Anders als bei der Beförderung in Funktionsämter könne man insbesondere nicht davon ausgehen, dass bei nach A 13 beförderten Hauptschullehrern der Aufgabenbereich erweitert sei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14707 Dokument-Nr. 14707

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14707

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?