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Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 13.12.2011
- 6 K 511/09 -
Kein BAföG-Anspruch für Studentin an nicht anerkannter privater Ausbildungsstätte mit international anerkanntem Bachelor-Abschluss
Bachelor-Studiengang kann weder als Inlands- noch als Auslandstudium gefördert werden
Absolviert eine Studentin ihr Studium an einer in Deutschland nicht anerkannten privaten Ausbildungsstätte, die einen international anerkannten Bachelor verleihen darf, hat sie hierbei keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen.
Im zugrunde liegenden Fall klagte eine Studentin einer privaten Ausbildungsstätte auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Die Ausbildungsstätte ist in Deutschland nicht als
Kein BAföG-Anspruch bei nicht anerkannter Hochschule in Deutschland
Das Verwaltungsgericht Freiburg entschied, dass der von der Klägerin absolvierte Bachelor-Studiengang weder als Inlands- noch als Auslandstudium gefördert werden könne. Die Klägerin habe ihre Ausbildung tatsächlich vollständig im Inland durchgeführt, so dass es nicht um die Förderung eines Auslandsstudiums gehe. Für ihre Ausbildung im Inland könne kein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.02.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg/ra-online
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Dokument-Nr. 10993
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