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Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 21.11.2019
- 9 K 320/19 -
Deutscher Rettungsassistent mit Schweizer Rettungssanitäterqualifikation darf in Deutschland als Notfallsanitäter arbeiten
Entscheidend ist der durch Eignungsprüfung in der Schweiz nachgewiesene Ausbildungsstand
Ein in Deutschland ausgebildeter Rettungsassistent darf ohne die üblicherweise vorgesehene Ergänzungsprüfung den Beruf des Notfallsanitäters in Deutschland ausüben, wenn er in der Schweiz nach entsprechender Eignungsprüfung unter der dortigen Berufsbezeichnung Rettungssanitäter tätig war. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte nach abgeschlossener
Regierungspräsidium lehnt Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter ab
Im Jahr 2014 wurde die deutsche zweijährige
Qualifikation und Aufgaben von Schweizer Rettungssanitätern gehen sogar über die des deutschen Notfallsanitäters hinaus
Das Verwaltungsgericht Freiburg gab der Klage gegen diese Ablehnung in vollem Umfang statt und verpflichtete das beklagte Land Baden-Württemberg, dem Kläger die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter zu erteilen. Zur Begründung führte es im Wesentlichen aus, dass nicht die formale
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg/ra-online (pm/kg)
- Bayern: Anforderungen an die Weiterbildung vom Rettungssanitäter zum Rettungsassistenten
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.11.2008
[Aktenzeichen: 3 C 25.07]) - Hochschulpräsident muss mit 65 Jahren in den Ruhestand
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.10.2006
[Aktenzeichen: 2 B 11281/06.OVG])
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Dokument-Nr. 28459
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