wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Gera, Beschluss vom 03.08.2021
2 E 782/21, 2 E 782/21 Ge -

Stiefkinder sind Geschwisterkinder im Sinne des Thüringer Schulgesetzes

Dauerhaftes Zusammenleben der Kinder in gemeinsamen Familienverband ausreichend

Stiefkinder sind Geschwisterkinder im Sinne von § 15 a Abs. 2 Nr. 1 des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG). Auf die zivilrechtliche Abstammung kommt es nicht an. Es ist ausreichend, dass die Kinder in einem gemeinsamen Familienverband dauerhaft zusammenleben. Dies hat das Verwaltungsgericht Gera entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall musste das Verwaltungsgericht Gera im Sommer 2021 in einem Eilrechtsverfahren über die Rechtmäßigkeit des Auswahlverfahrens einer Gemeinschaftsschule bezüglich der Aufnahme von Kindern in die Jahrgangsstufe fünf entscheiden. Die Schule hatte unter anderem einen Schüler als Stiefbruder der Gruppe der Geschwisterkinder zugeordnet. Dagegen wandte sich ein Elternpaar.

Berücksichtigung des Stiefbruders als Geschwisterkind nicht zu beanstanden

Das Verwaltungsgericht Gera hielt die Berücksichtigung des Stiefbruders als Geschwisterkind im Sinne von § 15 a Abs. 2 Nr. ThürSchulG für zulässig. Das Schulgesetz enthalte keine Definition des Geschwisterkindes. Zwar sei eine gemeinsame Abstammung bei einem Stiefkind zivilrechtlich zu verneinen. Darauf komme es aber auch nicht an. Es sei nicht auf die gemeinsame Abstammung abzustellen, sondern auf ein familiäres Zusammenleben.

Maßgeblich ist dauerhaftes Zusammenleben der Kinder in gemeinsamen Familienverband

Die Regelung solle es den Familien erleichtern, so das Verwaltungsgericht, den Schulalltag zu organisieren und Erleichterungen zum Beispiel dadurch zu verschaffen, dass Kinder nicht zu verschiedenen Schulen gebracht und Lehrer-Eltern-Beziehungen nicht an unterschiedlichen Schulen organisiert werden müssen. Daher sei darauf abzustellen, ob Kinder dauerhaft in einem gemeinsamen Familienverband zusammen leben, um sie schulrechtlich als Geschwister zu betrachten. Dieses Kriterium erfülle auch ein Stiefbruder.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Gera, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Schulrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Aufnahme | Auswahlverfahren | Geschwisterkinder | Schule | Stiefkinder

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30850 Dokument-Nr. 30850

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss30850

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?