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Verwaltungsgericht Gera, Urteil vom 06.01.2014
- 2 K 513/12 -
Miniatur-Bullterrier sind nicht als gefährliche Hunde einzustufen
Bei Miniatur-Bullterrier handelt es sich um eigenständige Hunderasse
Das Verwaltungsgericht Gera hat entschieden, dass es sich bei einem Miniatur-Bullterrier um eine eigenständige Hunderasse handelt, die nicht als gefährlicher Hund in die Rasse der Bullterrier eingestuft werden kann.
Das Thüringer Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor Tiergefahren - TierGefG - ordnet bestimmte Hunderassen als gefährlich ein.
Hundehalter wendet sich gegen Einordnung seines Miniatur-Bullterriers als Bullterrier
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte sich im Wege der Feststellungsklage gegen die Einordnung seines Miniatur-Bullterriers als Bullterrier gewandt, der kraft Gesetzes als
Miniatur-Bullterrier kann nicht als gefährlicher Hund eingestuft werden kann
Das Verwaltungsgericht Gera war nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zu dem Ergebnis gelangt, dass es sich bei einem Miniatur-Bullterrier um eine eigenständige Hunderasse handelt, die nicht als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.04.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Gera/ra-online
- Keine Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes aus Tierschutzgründen
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 13.08.2008
[Aktenzeichen: 5 K 223/08.KO]) - Niedersächsisches OVG: Erhöhte Hundesteuer für gefährliche Hunde zulässig
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 02.12.2011
[Aktenzeichen: 9 LA 163/10])
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Dokument-Nr. 18126
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