Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 07.10.2010
- 5 K 225/10.GI -
Lehrerin erleidet Knalltrauma bei Kirmesumzug – Kein Dienstunfall
Teilnahme an Veranstaltung stand in keinem engen Zusammenhang mit dienstlichen Aufgaben
Erleidet eine Lehrerin bei einem durch einen Förderverein der Schule organisierten Kirmesumzug einen Unfall, ist der Vorfall dann nicht als Dienstunfall anzusehen, wenn es keine dienstliche Anordnung zur Teilnahme an der Veranstaltung gab. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gießen.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine Grundschullehrerin aus dem Lahn-Dill-Kreis durch den Knall aus einer Knallkanone ein Knalltrauma und weitere gesundheitliche Schäden erlitten. Der
Regierungspräsidium: Dienstunfall liegt mangels Teilnahmepflicht nicht vor
Das Regierungspräsidium Gießen war demgegenüber der Auffassung, da es keine dienstliche Anordnung zur
Kirmesumzug war keine dienstliche Veranstaltung
Das Verwaltungsgericht Gießen urteilte, dass ein
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10377
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10377
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.