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Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 13.11.2020
- 9 L 3889/20.GI -
Beschränkung der Teilnehmerzahl für Gesellschaftsjagden durch Allgemeinverfügung zulässig
Verwaltungsgericht Gießen lehnt Eilantrag von Treibjagdveranstalter ab
Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit einem Beschluss einen gegen den Landkreis Gießen gerichteten Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem der Antragsteller, ein Jagdpächter, die Genehmigung zur Durchführung einer Gesellschaftsjagd am 15.11.2020 mit bis zu 20 Schützen, 4 Treibern und einem Hundeführer erstreiten wollte.
Aufgrund einer
Antragsteller wandte sich gegen Begrenzung der Teilnehmerzahl
Der Antragsteller vertrat die Auffassung, dass eine
Personenbeschränkung hinnehmbar
Dieser Argumentation ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29463
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