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Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 29.10.2021
- 2 B 192/21 -
Verwaltungsgericht lehnt Anspruch auf Kindergartenplatz ab
Rechtmäßigkeit der Kündigung des Betreuungsverhältnisses im zivilrechtlichen Verfahren zu klären
Das VG Göttingen hat in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren den Anspruch eines knapp fünf Jahre alten Kindes gegen den Landkreis Göttingen auf Nachweis eines Kindergartenplatzes abgelehnt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Antragsteller, ein knapp 5 Jahre alter Junge, fiel in seinem
Eltern forderten zumutbaren und bedarfsgerechten Betreuungsplatz
Die Eltern des Kindes stellten bei Gericht den Antrag, den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihm ab dem 18.10.2021 von montags bis freitags einen zumutbaren und bedarfsgerechten
VG: Anspruch bereits 2019 durch Landkreis erfüllt
Diesen Antrag lehnte das VG ab. Zur Begründung führte es im Wesentlichen aus, grundsätzlich bestehe der geltend gemachte Anspruch für den knapp 5-jährigen Antragsteller. Dieser Anspruch sei allerdings erfüllt worden, indem der Landkreis dem Antragsteller ab spätestens 01.11.2019 einen Ganztagsplatz in der nur knapp 15 Gehminuten vom Wohnort entfernten
Rechtmäßigkeit einer Kündigung zivilrechtlich zu klären
Die Frage der Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Göttingen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31013
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