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Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 21.09.2011
- 11 A 913/10 -
Wohngemeinschaft Gut Wachendorf in Rudi Carell's Mühle ist Heim im Sinne des Heimgesetzes
Erforderliche Trennung von Wohnen und Pflege für Annahme einer Wohngemeinschaft nicht gegeben
Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Untersagung des Betriebs einer "Wohngemeinschaft" für rechtmäßig erklärt, da es sich bei dem Betrieb eher um ein Heim im Sinne des Heimgesetzes handelt. Nach Auffassung des Gerichts fehlt es für die Annahme einer Wohngemeinschaft an der dafür erforderlichen Trennung von Wohnen und Pflege.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist mit ihrem Ehemann Eigentümerin einer ehemaligen Mühle in Syke-Wachendorf, die früher Rudi Carell als Studio diente. Dort unterhält sie die "Wohngemeinschaft Gut Wachendorf", deren Zimmer sie an die einzelnen Bewohner vermietet. Es handelt sich um schwerstpflegebedürftige Menschen - bei acht von ihnen handelt es sich um Wachkomapatienten -, die rund um die Uhr intensivmedizinisch betreut werden müssen. Dies übernimmt ausnahmslos der Pflegedienst der Klägerin.
Landkreis stuft in Wohngemeinschaft als Heim im Sinne des Heimgesetzes ein
Der Landkreis Diepholz untersagte der Klägerin den Betrieb der
VG: Erforderliche Trennung von Wohnen und Pflege nicht ersichtlich
Dieser Auffassung folgte das Verwaltungsgericht Hannover nicht. Für die Annahme einer
Wohngemeinschaft hat unabhängig von Anzahl und Wechsel der Bewohner Bestand und erfüllt somit Voraussetzungen für ein Heim
Das Gericht lässt es dahingestellt, ob die Autonomie und Selbstbestimmung der Lebensgestaltung durch die Mieter selbst, die konstitutiv für die Annahme einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover/ra-online
- Alten- und Pflegeheim darf vorläufig als "Wohngemeinschaft" weitergeführt werden
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.06.2007
[Aktenzeichen: 6 S 2801/06]) - Schließung einer Wohngemeinschaft für Senioren wegen Nichterfüllung der Anforderungen an das Heimgesetz gerechtfertigt
(Verwaltungsgericht Kassel, Beschluss
[Aktenzeichen: 5 L 335/11.KS und 3 L 372/11.KS])
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Dokument-Nr. 12318
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