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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 30.10.2020
- 15 B 5675/20 und 15 B 5680/20 -
Job- und Hochzeitsmesse dürfen nicht durchgeführt werden
Messen aufgrund der aktuell dramatischen Infektionslage auf der Basis des bisherigen Hygienekonzepts nicht durchführbar
Das VG Hannover hat entschieden, dass die in Hannover geplante Jobmesse und eine Hochzeitsmesse aufgrund der hohen Corona-Infektionszahlen nicht durchgeführt werden dürfen.
Bei den Antragstellerinnen handelt es sich jeweils um Messeagenturen. Während die Antragstellerin in dem Verfahren 15 B 5675/20 am Wochenende des 31.10.2020 und 01.11.2020 eine Jobmesse durchführen möchte, geht es der Antragstellerin in dem Verfahren 15 B 5680/20 am selben Wochenende um die Durchführung einer Hochzeitsmesse. Die Antragsgegnerin genehmigte im September die Durchführung beider
Messen mit entsprechendem Hygienekonzept möglich
Das VG hat beide Eilanträge abgewiesen. Nach § 8 Abs. 1 der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-VO) vom 07.10.2020, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.10.2020 (Nds. GVBl. S. 363) könnten
Hygienekonzept unter der Berücksichtigung der aktuellen Infektionslage nicht ausreichend
Nach Auffassung des VG seien bei der Überprüfung der Widerrufsentscheidungen insbesondere die Hygienekonzepte der Antragstellerinnen von Bedeutung gewesen. Diese seien vor dem Hintergrund einer wesentlich weniger dramatischen Infektionslage erarbeitet worden. Im Rahmen der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung könne nicht abschließend geklärt werden, wie und ob das jeweilige Hygienekonzept überhaupt noch für den Messebetrieb unter Berücksichtigung der aktuellen (geänderten) Gesamtumstände konkret einsetzbar wäre. Im Rahmen der durchzuführenden Interessenabwägung überwiege das öffentliche Interesse an der sofortigen Durchsetzung des Widerrufs der Genehmigungen gegenüber den privaten Interessen der Antragstellerinnen an der Durchführung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29385
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