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Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 20.07.2005
- 5 A 3675/04 -
Keine beleuchteten Werbeschilder auf Taxen
VG lehnt Klage auf Zulassung beleuchteter Werbeschilder auf Taxen ab
Das Verwaltungsgerichts Hannover wies die Klage eines hannoverschen Taxiunternehmens ab, das die Zulassung beleuchteter Werbeschilder auf seinen Taxen erreichen wollte.
Die Landeshauptstadt Hannover hatte dies mit der Begründung abgelehnt, dies würde Ablenkung und dadurch eine Verkehrsgefährdung bedeuten. Die Kammer hatte keine Bedenken gegen diese Ermessensentscheidung, die vom Gericht nur eingeschränkt überprüft werden kann. Dass danach beleuchtete Werbung auf Fahrzeugen ein höheres Ablenkungspotential darstellt als - statische - Werbung am Straßenrand sei nicht zu beanstanden.
Das gelte auch für die Annahme, dass "dezente Werbung" an LKWs durch reflektierende Materialien mit den auf dem Dach der Taxen montierten Schildern nicht zu vergleichen sei. Es müsse von der Straßenverkehrsbehörde nicht durch besondere Untersuchungen nachgewiesen werden, dass von der geplanten Beleuchtung tatsächlich eine erhöhte Gefahr ausgeht.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2005
Quelle: Pressemitteilung des VG Hannover vom 20.07.2005
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Dokument-Nr. 744
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