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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 01.10.2019
- 7 B 4377/19 -
Little Home darf nicht im öffentlichen Straßenraum stehen bleiben
Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis zum Abstellen des Mini-Hauses auf öffentlicher Straße zum Zwecke der dauerhaften Übernachtung nicht erteilt
Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass Abstellen eines Mini-Hauses auf der Fahrbahn einer öffentlichen Straße zum Zwecke der dauerhaften Übernachtung sowie der Unterbringung persönlicher Habe einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis bedürfe. Da diese Genehmigung nicht vorlag, lehnte das Gericht einen Eilantrag der Bewohnerin eines Mini-Hauses gegen die Landeshauptstadt Hannover ab.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Falls wollte erreichen, dass das ihr von einem Kölner Verein überlassene Mini-Haus vorläufig weiter auf der Fahrbahn des "Roncallihofes" in Ricklingen abgestellt bleiben darf. Hilfsangebote der Landeshauptstadt Hannover sowie des Kölner Vereins hatte die Antragstellerin zuvor sämtlich abgelehnt. Insbesondere hatte sie das Angebot zurückgewiesen, ihr Mini-Haus ("Little Home") auf einem vom Verein vermittelten Privatgrundstück abzustellen. Die Stadt hatte die Entfernung des "Little Homes" aus dem öffentlichen Straßenraum angeordnet und die Ersatzvornahme in Gestalt der Sicherstellung und Verwahrung andernorts angedroht. Dem Gericht gegenüber sagte die Stadt zu, dass sie für eine Ersatzvornahme gegen die Antragstellerin keine Kosten für die Sicherstellung und Verwahrung festsetzen werde. Überdies hatte die Stadt der Antragstellerin gesondert mitgeteilt, dass sie ihr das Mini-Haus innerhalb von drei Monaten wieder herausgeben werde, sofern sie einen erlaubten Stellplatz auf einem Privatgrundstück nachweise. Das "Little Home" steht nur deshalb auf der Straße, weil es zuvor nach Auseinandersetzungen zwischen der Antragstellerin und der angrenzenden Grundstückseigentümerin auf deren Privateigentum nicht mehr geduldet wurde.
Mini-Hauses wurde ohne straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis abgestellt
Zur Begründung seiner Entscheidung führt das Gericht aus, dass das Abstellen eines Mini-Hauses auf der Fahrbahn einer öffentlichen Straße zum Zwecke der dauerhaften
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.10.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27935
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