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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 25.09.2020
- 7 B 4667/20 -
VG: Pflegekammer Niedersachsen muss Pressemitteilung von ihrer Homepage entfernen
Grenze der zulässigen Äußerungen überschritten
Das VG Hannover hat einem Eilantrag eines Pflichtmitglieds der Pflegekammer Niedersachsen auf Entfernung einer Pressemitteilung von deren Homepage stattgegeben.
Auf Grund anhaltender Proteste gegen die Einrichtung der Pflegekammer hatte die Nds. Landesregierung entschieden, die Mitglieder zu deren Fortbestand zu befragen. Die vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung organisierte Befragung fand in der Zeit vom 29. Juli bis zum 6. September 2020 statt.
Auflösung der Pflegekammer steht nach Mitgliederbefragung bevor
Von den rund 78.000 befragten Mitgliedern der Kammer nahmen etwa 15.100 Personen an der Befragung teil. Nach Angaben des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sprachen sich dabei 70,6 % der Antwortenden gegen den Fortbestand der Kammer aus, 22,6 % stimmten für einen Fortbestand, 6,8 % der Antwortenden enthielten sich. Die niedersächsische Sozialministerin erklärte anschließend öffentlich, dass sie sich an das Ergebnis der Befragung gebunden sehe und einen Gesetzentwurf zur
Pflegekammer befürwortet Fortbestand
Auf diese Ankündigung reagierte die Pflegekammer mit der streitbefangenen
VG: Öffentlich-rechtliche Körperschaften zur ausgewogenen Darstellung von Auffassungen verpflichtet
Am 9. September 2020 hat die Antragstellerin bei dem Verwaltungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel beantragt, der Pflegekammer als Antragsgegnerin aufzugeben, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29239
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