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Verwaltungsgericht Kassel, Beschluss vom 24.09.2020
- 3 L 1216/20.KS -
Erfolgreiche und rechtzeitige Anmeldung zu Prüfungen obliegt Studierenden
Keine Pflicht der Universität zur Überprüfung der rechtzeitigen Prüfungsanmeldung
Es obliegt grundsätzlich den Studierenden sich um eine erfolgreiche und rechtzeitige Anmeldung zu Prüfungen zu sorgen. Für die Universität besteht keine Pflicht zu überprüfen, ob sich Studierende wirksam zu einer Prüfung angemeldet haben. Dies hat das Verwaltungsgericht Kassel entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Für einen Studenten im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen bestand am 17.02.2020 die letzte Möglichkeit die
Kein Anspruch auf Wiederholung der Klausur
Das Verwaltungsgericht Kassel wies den Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung zurück. Dem Studenten stehe kein Anspruch auf Wiederholung der
Keine Pflicht der Universität zur Überprüfung der rechtzeitigen Prüfungsanmeldung
Eine Universität sei auch nicht verpflichtet, so das Verwaltungsgericht, Studierende auf eine unwirksame bzw. nicht rechtzeitige
Möglichkeit der rechtzeitigen Kontrolle durch Studenten
Dem Studenten sei nach Auffassung des Verwaltungsgerichts angesichts der großen Zeitspanne zwischen behaupteter
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Kassel, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 29468
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