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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 19.05.2009
- 1 K 1716/07.KO -
VG Koblenz: Kautschuk-Produktionhalle darf aufgrund störenden Gummigeruchs nicht gebaut werden
Geruchsimmission beeinträchtigt Wohnqualität
Eine Baugenehmigung für eine Produktionshalle darf nicht erteilt werden, wenn von dieser Gummigerüche ausgehen, die an 25 % der Jahresstunden in der Umgebung eines Wohnhauses wahrnehmbar sind. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Die Klägerin wandte sich gegen eine Baugenehmigung, die
Bau von Produktionshalle wäre rücksichtslos gegenüber Anwohnern
Die Klage hatte Erfolg. Die genehmigte Produktionshalle, so die Richter, sei gegenüber
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 29/09 des VG Koblenz vom 08.06.2009
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Dokument-Nr. 7964
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