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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 09.12.2008
- 1 K 922/08.KO -
Befangenheit: Ratsmitglied, das selbst Pächter von Grundstücken im Planungsgebiet ist, darf über Bebauungsplan nicht mitentscheiden
Der befangene Pächter
Ein Ratsmitglied kann wegen Befangenheit von der Mitwirkung über die Aufstellung eines Bebauungsplans ausgeschlossen sein, wenn er Pächter von Grundstücken im Plangebiet ist. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Der Kläger,
Richter: Ausschluss wegen Befangenheit ist rechtmäßig
Die Klage blieb ohne Erfolg. Der Ausschluss wegen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 1/2009 des VG Koblenz vom 02.01.2009
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Dokument-Nr. 7212
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