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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 18.04.2016
- 3 K 221/15.KO -
Studentin hat nach Wechsel der Fachrichtung keinen erneuten Anspruch auf BAföG
Für weitere Ausbildungsförderung bei Wechsel nach dem vierten Semester muss unabweisbarer Grund vorliegen
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass Studenten nach einem Wechseln des Studiengangs nach dem vierten Fachsemester nur dann einen erneuten Anspruch auf BAföG haben, wenn es für den Wechsel einen unabweisbaren Grund gibt.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls war vom Wintersemester 2012/2013 bis zum Sommersemester 2014 als
VG verneint Anspruch auf Ausbildungsförderung nach Fachrichtungswechsel
Die Klage blieb jedoch vor dem Verwaltungsgericht Koblenz ohne Erfolg. Die Klägerin habe nach ihrem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
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Dokument-Nr. 22554
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