Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 14.01.2019
- 4 K 386/18.KO -
Straßenbeleuchtung: Kommune darf für Umstellung auf LED-Beleuchtung Ausbaubeiträge von Anliegern erheben
Kommune stellte mit Quecksilberdampflampen betriebene Laternen auf LED-Beleuchtung um
Stellt eine Kommune eine alte Straßenbeleuchtung, die mit Quecksilberdampflampen betrieben wird, deren Herstellung nach europäischem Recht seit 2015 verboten ist, auf eine LED-Beleuchtung um, so kann sie hierfür von den Anliegern einen einmaligen Beitrag aus der Ausbaubeitragssatzung verlangen. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
Dem Kläger gehört ein Grundstück in einer Straße der beklagten Ortsgemeinde Kirburg. Die Kommune tauschte in dieser Straße im Jahre 2016 die Lampenköpfe der
Verwaltungsgericht weist Klage des Anliegers ab
Die Klage hatte keinen Erfolg. Die Klage, so die Koblenzer Verwaltungsrichter, sei bereits unzulässig, da der Kläger nicht rechtzeitig Widerspruch eingelegt habe und ihm keine Wiedereinsetzung zu gewähren sei. Dies habe der Kreisrechtsausschuss im Widerspruchsbescheid zutreffend dargelegt. Der Kläger könne sich auch nicht darauf berufen, den angefochtenen Bescheid nicht erhalten zu haben. Mit diesem Einwand sei er ausgeschlossen, da er weder im Widerspruchsverfahren noch im Klageverfahren vor der mündlichen Verhandlung hierauf hingewiesen habe. Nach mehr als eineinhalb Jahren, in denen er sowohl gegenüber der Beklagten, gegenüber dem Kreisrechtsausschuss, auch in dessen mündlicher Erörterung auf Befragen der Vorsitzenden, als auch im Rahmen der Klage den Eindruck erweckt habe, den Bescheid erhalten zu haben und zu kennen, sei Verwirkung dieses Einwandes eingetreten. Ob der Einwand zutreffe, brauche daher nicht mehr geprüft zu werden.
Beitragspflichtige Erneuerung der Teileinrichtung Straßenbeleuchtung einer Anliegerstraße
Darüber hinaus liege in der Sache in dem von der beklagten Ortsgemeinde beschlossenen Austausch der Lampenköpfe mit Einbau von LED-Lampen, der Kabel in der Lampe und der Erdungsschellen eine beitragspflichtige Erneuerung der Teileinrichtung
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2019
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Koblenz (pm/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26958
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26958
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.