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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 28.10.2021
- 4 K 407/21.KO -
Corona-Testpflicht an Schulen in Rheinland-Pfalz war rechtmäßig
Schutz der Gesundheit rechtfertigt geringfügen Eingriffe in Grundrechte
Die in der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 8. Oktober 2021 (26. CoBeLVO) geregelte Corona-Testpflicht als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht in rheinland-pfälzischen Schulen begegnet keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Nach § 14 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 26. CoBeLVO war die Teilnahme am
Grundschüler begehrt Teilnahme am Präsenzunterricht ohne Testungen
Der Kläger ist Grundschüler. Er begehrte vom Beklagten, ihm ausnahmsweise die Teilnahme am
VG: Testpflicht zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs erforderlich und angemessen
Der Kläger, so die Koblenzer Richter, habe keinen Anspruch auf die begehrte Feststellung. Denn die angegriffene
Speichelbasierte Tests als Alternative
Dabei seien die (zum Zeitpunkt der Entscheidung noch) fehlende Zulassung von Impfstoffen für Kinder im Grundschulalter sowie ferner zu berücksichtigen, dass in
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.12.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31194
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