Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 04.04.2021
- 4 K 694/20.KO -
Nachbarklage gegen Shisha-Bar bleibt ohne Erfolg
VG Koblenz zum Störungsgrad einer Shisha-Bar
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat eine Klage von Nachbarn gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Shisha-Bar im unbeplanten Innenbereich (hier: faktisches Mischgebiet) abgewiesen. Das Vorhaben verletze keine nachbarschützenden Vorschriften.
Die Kläger sind Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks, in dessen näheren Umgebung sich neben Wohnbebauung eine Apotheke, ein Kebab-Haus, eine Bäckerei, eine Eisdiele sowie Einzelhandelsbetriebe befinden. Auf dem unmittelbar an das Grundstück der Kläger angrenzenden Anwesen, das in der Vergangenheit gastronomisch genutzt wurde, genehmigte die Beklagte eine Nutzungsänderung zur
Gericht stuft Shisha-Bar als nicht störende besondere Gaststättenart ein
Die Koblenzer Verwaltungsrichter folgten dieser Argumentation nicht und wiesen die Klage ab. Das Vorhaben befinde sich nach der Eigenart der näheren Umgebung mit den dort vorgefundenen Betrieben in einem faktischen Mischgebiet. In einem solchen sei eine
Keine unzumutbare Beeinträchtigung durch Tabakrauch
Durch das Vorhaben werde die typische Prägung des Mischgebiets nicht verändert und auch im Einzelfall sei ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme nicht feststellbar. Insbesondere aus der Installation einer Be- und Entlüftungsanlage über die östliche Dachgaube des Vorhabengebäudes folge für das auf der gegenüberliegenden Westseite gelegene Gebäude der Kläger - auch angesichts der vornehmlichen Windrichtung (Süd/Südwest) - keine unzumutbare Beeinträchtigung durch Tabakrauch.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/aw)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30096
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30096
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.