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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 03.11.2017
- 5 K 344/17.KO -
Zwangsstilllegung eines Kraftfahrzeugs wegen nicht gezahlter Kraftfahrzeugsteuer rechtens
Zulassungsbehörde darf bei Nichtentrichtung der Kraftfahrzeugsteuer Fahrzeug von Amts wegen abmelden
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass die Zwangsstilllegung eines Kraftfahrzeugs wegen nicht gezahlter Kraftfahrzeugsteuer zulässig ist.
Im zugrunde liegenden Verfahren erhielt die Beklagte im Juni 2016 vom
Kläger hält Zwangsstilllegung seines Kraftfahrzeugs für rechtswidrig
Der Kläger erhob nach erfolglosem Widerspruch dagegen Klage. Er macht geltend, dass die Zwangsstilllegung seines Kraftfahrzeugs schon deshalb rechtswidrig sei, weil die behaupteten
Zwangsstilllegung des Kraftfahrzeugs rechtlich nicht zu beanstanden
Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, dass die Zwangsstilllegung des Kraftfahrzeugs des Klägers rechtlich nicht zu beanstanden sei. Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen habe die Zulassungsbehörde bei Nichtentrichtung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.11.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
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Dokument-Nr. 25169
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