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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 13.11.2013
- 10 K 2043/12 -
Keine deutsche Staatsangehörigkeit für Kind einer Leihmutter mit ungeklärter Identität
Rechtliche Vaterschaft kann nicht bestätigt werden
Das in Indien von einer unbekannten Leihmutter geborene Kind besitzt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit seines biologischen Vaters. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln und wies damit die Klage des durch den biologischen Vater vertretenen Kindes auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit ab.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Das
Es ist nur von einer biologischen Vaterschaft auszugehen
Mit der dagegen gerichteten Klage machte der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 17172
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