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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 15.06.2015
- 10 L 735/15, 10 L 736/15 -
Entziehung des deutschen Reisepasses bei konkretem Verdacht der Unterstützung des bewaffneten Jihad zulässig
Gefährdung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland rechtfertigt Passentziehung
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass einem deutschen Staatsangehörigen aufgrund eines durch konkrete Tatsachen belegten Verdachts der Unterstützung terroristischer Gruppierungen in Syrien der Reisepass entzogen werden darf.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Stadt Köln den beiden Antragstellern im Februar 2015 die deutschen Reisepässe entzogen und den Geltungsbereich der Personalausweise auf Deutschland beschränkt. Nach Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft waren beide Antragsteller an der Organisation und Durchführung von "Syrien-Konvois" beteiligt, wobei Fahrzeuge und Bargeld nach Syrien gebracht wurden. Die Antragsteller machten geltend, die Transporte nach Syrien hätten rein humanitären Zwecken gedient, und beantragten eine vorläufige Aussetzung der sofort wirksamen Passentziehung.
Passentziehung aufgrund konkreter Tatsachen gerechtfertigt
Das Verwaltungsgericht Köln lehnte die Anträge ab. Eine Passentziehung sei aufgrund konkreter Tatsachen möglich, die für eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
- Salafist darf wegen vermuteter Beteiligung am bewaffneten "Jihad" in Syrien Reisepass entzogen werden
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.05.2015
[Aktenzeichen: 19 A 2097/14]) - Entziehung des deutschen Reisepasses bei konkretem Verdacht verfassungsfeindlicher Aktivitäten zulässig
(Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 10.12.2014
[Aktenzeichen: ])
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Dokument-Nr. 21163
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