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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 13.09.2007
11 L 1308/07 -

Rallye "Cannonball 8000" bleibt auf deutschen Straßen verboten

Gefährdung Dritter muss verhindert werden

Die für das kommende Wochenende geplante Rallye "Cannonball 8000" von London nach Zagreb kann auf deutschen Straßen nicht stattfinden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln . Das Gericht bestätigte damit einen Bescheid der Bezirksregierung Köln, mit dem diese einen Antrag der in Großbri-tannien ansässigen Firma "Cannonball 8000 Limited" auf Erteilung einer Ausnahmege-nehmigung nach der Straßenverkehrsordnung abgelehnt hatte.

Das Gericht wertete die geplante Rallye als ein grundsätzlich verbotenes Rennen auf öffentlichen Straßen. Die Veranstalterin hatte zwar geltend gemacht, nach ihren Organisationsregeln handele sich nicht um ein Rennen im Sinne des Straßenverkehrsrechts. Dem folgte das Gericht jedoch nicht: Nach Auswertung der Berichte über die in der Vergangenheit durchgeführten Veranstaltungen der "Cannonball 8000" und Ankündi-gungen der diesjährigen Rallye im Internet, auch auf der offiziellen Homepage der Veranstalterin, gebe es überwiegende Anzeichen dafür, dass mit der Veranstaltung ein "Wettbewerb zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten" beabsichtigt und mit Verkehrsverstößen zu rechnen sei. Damit handle es sich hier um eine grundsätzlich verbotene Straßenbenutzung, die zur Gefährdung Dritter führen könne.

Die Bezirksregierung Köln war für die Entscheidung über die beantragte Ausnahmegenehmigung zuständig, weil die Teilnehmer am kommenden Samstag, den 15. September 2007, über Aachen kommend auf der geplanten Teilstrecke Brüssel-Prag das deutsche Straßennetz benutzen wollen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.09.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 13.09.2007

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Dokument-Nr.: 4843 Dokument-Nr. 4843

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