wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4.3/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 02.06.2022
14 L 942/22 -

Naturschutz: Gericht untersagt Konzerte auf der Insel Grafenwerth zu Pfingsten

Kurzfristigkeit der Entscheidung beruht auf Verhalten der Verfahrens­beteiligten

Drei Konzerte am Pfingstwochenende auf der Rheininsel Grafenwerth in Bad Honnef dürfen nicht stattfinden. Mit einer Zwischen­entscheidung hat das Verwaltungsgericht Köln angeordnet, dass sämtliche Vorbereitungs­handlungen für die Konzerte einzustellen sind. Es hat in der Zwischen­entscheidung mitgeteilt, den endgültigen Beschluss den Beteiligten noch heute zuzustellen.

Der BUND hatte bei dem Gericht gestern am späten Nachmittag einen Eilantrag gestellt, um die Veranstaltungen

- Klassik auf der Insel - Kölner Kammerorchester, Solist Colin Pütz, 4. Juni 2022,

- Andreas Vollenweider & Friends in Concert, 5. Juni 2022,

- Patti Smith And Her Band, 6. Juni 2022,

zum Schutze der Umwelt zu verhindern. Die Insel Grafenwerth liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Nach Auffassung des BUND sind die genannten Konzerte dort verboten.

Zur Begründung der Zwischenentscheidung hat das Gericht im Wesentlichen ausgeführt, es sei möglich, dass schon durch den weiteren Aufbau der Einrichtungen Schutzgüter der Landschaftsschutzgebietsverordnung oder anderer naturschutzrechtlicher Regelungen irreversibel verletzt würden. Der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts erst kurz vor dem ersten Konzert sei allein auf das Verhalten des Rhein-Sieg-Kreises (RSK), des Veranstalters und der Stadt Bad Honnef zurückzuführen. Der RSK habe erst am vergangenen Montag (30. Mai 2022) die Erlaubnis für die Durchführung der Konzerte erteilt. Gegen diese Erlaubnis richtet sich der Eilantrag des BUND.

Bis vor einer Woche seien der RSK und die Stadt Bad Honnef davon ausgegangen, die Konzerte könnten ohne eine solche Erlaubnis stattfinden. Diese Einschätzung sei jedoch offensichtlich rechtswidrig gewesen und stehe auch nicht im Einklang mit der Verwaltungspraxis der vergangenen Jahre. Der Veranstalter habe diese Situation befördert, indem er die notwendige Erlaubnis erst am 25. Mai 2022 beantragt habe. Dass er eine solche Erlaubnis brauchte, war ihm von einem Konzert im Jahr 2019, aufgrund eines Gesprächs mit Mitarbeitern des RSK und aufgrund mehrerer Aufforderungen der Stadt Bad Honnef seit Langem bekannt. Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.06.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Naturschutzrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Konzert | Naturschutzgebiet | Landschaftsschutzgebiet

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31828 Dokument-Nr. 31828

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31828

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.3 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Isaac schrieb am 03.06.2022

Demnächst demonstrieren Andersdenkende bzw. wollen dies, aber es wird untersagt, weil dies die Natur schaden würde. Die Gerichte usw. machen sich dermaßen unglaubwürdig. Kommt halt immer darauf an wer regiert und von wem der oder die Richter ins Amt gehieft worden sind. Mit unabhängig hat dies relativ wenig zu tun.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?