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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 29.04.2016
- 20 K 583/14 -
Übermittlung personenbezogener Daten eines Fußballfans an den 1. FC Köln rechtswidrig
Als Grundlage für ein mögliches Stadionverbot dienende Mitteilung war fehlerhaft
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Mitteilung an den 1. FC Köln über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Fußballfan durch das Polizeipräsidium Köln rechtswidrig war.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2014 hatte das Polizeipräsidium Köln dem Kläger ein
Kläger beanstandet fehlende Rechtsgrundlage für Weitergabe der Information an den 1. FC Köln
Der Kläger wandte sich gegen diese beiden Maßnahmen und machte geltend, dass die der Gefahrenprognose des Aufenthaltsverbots zugrunde gelegte Tatsachengrundlage nicht zutreffend sei. Für die Weitergabe der genannten Information an den 1. FC Köln verbunden mit der Anregung eines Stadionverbots gebe es keine Rechtsgrundlage.
Telefonische Datenübermittlung der Polizei an den 1. FC Köln war rechtswidrig
Nachdem das Polizeipräsidium auf gerichtlichen Hinweis in der mündlichen Verhandlung erklärt hatte, dass das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
- Bundesweites Stadionverbot für Fußballfan des 1. FC Nürnberg unzulässig
(Amtsgericht München, Entscheidung vom 22.10.2014
[Aktenzeichen: 242 C 31003/13]) - Betretungsverbot für das Stadtgebiet von Kaiserslautern für KFC-Fan nicht zu beanstanden
(Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 15.07.2014
[Aktenzeichen: 5 K 996/13.NW])
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Dokument-Nr. 22550
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