wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 13.01.2015
20 L 62/15 -

Kundgebung der Kögida auf dem Bahnhofsvorplatz in Köln zulässig

Geplanter Aufzug in der Innenstadt unzulässig

Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Verfügung des Polizeipräsidiums Köln zur geplanten Kögida-Demonstration am 14. Januar 2015 teilweise bestätigt.

Im zugrunde liegenden Streitfall wandten sich die Veranstalter der Kögida gegen die Auflage, die Kundgebung nicht auf dem Bahnhofsvorplatz, sondern auf der Komödienstraße durchzuführen. Außerdem hatte das Polizeipräsidium den geplanten Aufzug durch die Kölner Innenstadt untersagt.

Kundgebung wird voraussichtlich zu keinen nennenswerten Beeinträchtigungen des Bahnhofs- und Bahnbetriebes führen

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Köln habe die Polizei keine hinreichenden Anhaltspunkte vorlegen können, dass die Kundgebung auf dem Bahnhofsvorplatz zu nennenswerten Beeinträchtigungen des Bahnhofs- und Bahnbetriebes führen werde. Nach den vorliegenden Erkenntnissen sei mit einer Teilnehmerzahl von nur rund 300 Personen zu rechnen. In der Vergangenheit seien erheblich größere Veranstaltungen ohne entsprechende Gefährdungen durchgeführt worden. Daher ist die Auflage, den Versammlungsort an die Komödienstraße zu verlegen, beanstandet worden.

Aufzug in der Innenstadt darf nicht stattfinden

Das Verwaltungsgericht hat die Verfügung des Polizeipräsidiums Köln insoweit bestätigt, als kein Aufzug in der Innenstadt stattfinden darf. Angesichts des Verlaufs der Kögida-Veranstaltung vom 5. Januar 2015 sei mit entsprechenden Gegenveranstaltungen und Blockaden zu rechnen. Die Polizei sei daher zu Recht davon ausgegangen, dass eine Gewährleistung des Aufzuges eine komplette Sperrung der Innenstadt nötig machen würde. Dadurch würden die ebenfalls geschützten Interessen der Kölner Bürger und Besucher der Stadt unzumutbar beeinträchtigt werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.01.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Versammlungsrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 20457 Dokument-Nr. 20457

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss20457

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?