Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 02.10.2003
- 26 K 8973/00 -
Ikeas "Småland" benötigt keine behördliche Erlaubnis
Die 26. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln hat entschieden, dass die "Kinderbewahrstuben" in den Ikea-Einrichtungshäusern keine Betriebserlaubnis nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz benötigen.
Das Gericht hat damit einer Klage der Fa. Ikea stattgegeben. Der Landschaftsverband Rheinland, der zuvor von dem Unternehmen verlangt hatte, für die Einrichtungshäuser in Essen und Düsseldorf entsprechende Erlaubnisse zu beantragen, unterlag in dem Rechtsstreit.
Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine erlaubnispflichtige Einrichtung bei den "Bewahrstuben" in den Möbelhäusern nicht vorliegen. Insbesondere fehle es an einem regelmäßigen und dauerhaften Betreuungsverhältnis. Besondere Beziehungen zwischen den Betreuungspersonen und den Kindern könnten so nicht entstehen. Erzieherische Arbeit oder eine besondere Einflussnahme auf die Kinder finde dort nicht statt. Vielmehr dienten die "Bewahrstuben" lediglich dazu, die Kinder vorübergehend und für einen zumeist nur kurzen Zeitraum zu beaufsichtigen, um den Eltern einen ungestörten Einkauf zu ermöglichen.
Mit dem Erfordernis einer Betriebserlaubnis wären für die Einrichtungshäuser verschiedene Beschränkungen bzw. Auflagen insbesondere hinsichtlich der Qualifikation des eingesetzten Personals, der Altersspanne der aufgenommenen Kinder sowie der behördlichen Überwachung verbunden gewesen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2005
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 02.10.2003
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 5587
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5587
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.