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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 13.10.2022
- 4 K 5436/21 -
Bonner Abfallentsorgungsunternehmen "bonnorange" durfte Vorständin von ihren Aufgaben entbinden
Beendigung des Bestellungsverhältnis setzt nicht den Nachweis einer Pflichtverletzung voraus
Das kommunale Bonner Abfallentsorgungsunternehmen bonnorange, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, durfte seine Vorständin Kornelia Hülter im Oktober 2021 abberufen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.
Die Vorständin hatte vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen ihre
Bestellungsverhältnis und Anstellungsvertrag müssen rechtlich getrennt betrachten werden
Das öffentlich-rechtliche Bestellungsverhältnis und der privatrechtliche
Bestellungsverhältnis kann schon bei Vertrauensentzug beendet werden
Auch müssten Gründe, mit denen das Bestellungsverhältnis und der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.10.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32273
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