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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 25.05.2011
- 4 K 6574/10 -
VG Köln: Bürgerbegehren "Für humanes Leben und Wohnen im Alter" unzulässig
Bürgerbegehren richtet sich in unzulässiger Weise gegen Bau eines neuen Seniorenpflegeheims
Das Verwaltungsgericht Köln hat das Bürgerbegehren "Für humanes Leben und Wohnen im Alter" für unzulässig erklärt. Das Bürgerbegehren ist nicht auf eine konkrete Sachentscheidung gerichtet, was nach der Gemeindeordnung unrechtmäßig ist.
Im zugrunde liegenden Fall erklärte der Rat der Gemeinde Kürten bereits im Oktober 2010 das
Zur Abstimmung vorgesehene Konzept beinhalte nur Vorgaben und Empfehlungen
Die Richter des Verwaltungsgerichts Köln bemängelten, dass das
Eigentliches Ziel des Bürgerbegehrens ist Verhinderung des Baus einer neuen Pflegeeinrichtung
Eigentliches Ziel des Bürgerbegehrens sei zudem offenkundig die Verhinderung des Baus einer neuen großen Pflegeeinrichtung. Damit richte sich das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.05.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 11700
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