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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 27.10.2006
- 4 L 1419/06 -
Auch Kinobestuhlung kann unter Denkmalschutz fallen
Bestuhlung im Metropol-Kino in Bonn muss wieder eingebaut werden
Die Bestuhlung im großen Saal des denkmalgeschützten Metropol-Kinos in Bonn muss wieder eingebaut werden. Einen Eilantrag der Betreibergesellschaft gegen eine denkmalschutzrechtliche Ordnungsverfügung der Stadt Bonn lehnte das Verwaltungsgericht Köln ab.
Mit Ordnungsverfügung vom 29. August 2006 hatte die Stadt Bonn die Betreibergesellschaft aufgefordert, die ohne denkmalschutzrechtliche Genehmigung entfernte Bestuhlung im Metropol wieder einzubauen und die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet. Das Gericht hat diese Maßnahme nun bestätigt.
Auch die Bestuhlung falle unter den Denkmalschutz, entschieden die Richter. Denn die Bestuhlung bilde mit dem in die Denkmalliste eingetragenen Gebäude eine funktionelle Einheit. Deshalb sei für die Entfernung der Bestuhlung ebenso wie für andere beabsichtigte Änderungen eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Solange diese nicht vorliege und die endgültige Nutzung des Metropol nicht geklärt sei, müsse die Bestuhlung erhalten bleiben.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 27.10.2006
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Dokument-Nr. 3251
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