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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 04.12.2018
- 6 L 1932/18 -
Bundesamt für Verfassungsschutz muss Auskünfte über Treffen zwischen Hans-Georg Maaßen und AfD-Funktionsträgern erteilen
Fragliche Gespräche stellten keine operativen Vorgänge des Bundesamts für Verfassungsschutz dar
Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Antrag eines Journalisten des Tagesspiegels entsprochen und die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, diesem Auskünfte über Treffen des früheren Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz Dr. Hans-Georg Maaßen mit Funktionsträgern der AfD zu erteilen.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls, ein Journalisten der Berliner Zeitung "Tagesspiegel", hatte das
Auskunftsbegehren stehen laut BRD schutzwürdige Interessen entgegen
Die Bundesrepublik Deutschland ist dem Antrag entgegengetreten und machte geltend, dass dem Auskunftsbegehren schutzwürdige Interessen entgegenstünden. So bestehe ein öffentliches Interesse an der Wahrung der
Pauschaler Verweis auf vereinbarte Vertraulichkeit für Auskunftsverweigerung nicht ausreichend
Dem ist das Verwaltungsgericht Köln nicht gefolgt. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Zusicherung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
- Bundesamt für Verfassungsschutz muss Presse Auskunft zu Disziplinarverfahren im Zusammenhang mit Vernichtung von NSU-Akten erteilen
(Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 12.11.2015
[Aktenzeichen: 6 K 5143/14]) - Presse hat keinen Anspruch auf Auskünfte vom Bundesamt für Verfassungsschutz im Eilverfahren
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.09.2014
[Aktenzeichen: 5 B 226/14])
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Dokument-Nr. 26779
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