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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 22.03.2022
- 7 K 954/20 -
CBD-Tropfen sind zulassungspflichtige Arzneimittel
VG Köln stuft Tropfen mit dem Wirkstoff Cannabidiol als zulassungspflichtiges Arzneimittel ein
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat CBD-Tropfen zu Recht als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit die Klage eines pharmazeutischen Unternehmens gegen die Feststellung abgewiesen.
Der Wirkstoff
Pharmakologische Wirkung begründet Bedürfnis nach Zulassungspflicht
Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Bei den Erzeugnissen handele es sich um
Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31641
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