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Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 17.04.2019
- 10 A 6/17 -
Krankmeldung nach vesagtem Sonderurlaub: Dienstenthebung einer Lehrerin wegen Besuchs der Tochter im "Dschungelcamp" gerechtfertigt
Durch Fehlverhalten herbeigeführte Schädigung des Berufsbeamtentums bei Fortsetzung des Beamtenverhältnisses nicht wiedergutzumachen
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat auf die von der Landesschulbehörde gegen eine Lehrerin aus Soltau erhobene Disziplinarklage entschieden, dass die Beamtin eines Dienstvergehens schuldig ist und sie aus dem Dienst entfernt wird.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die
Lehrerin erhält unrichtige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Zeitraum von drei Wochen
Daneben wurde gegen die beklagte
Entfernung aus dem Dienst erforderlich und angemessen
Das Verwaltungsgericht Lüneburg war bei ihrer Entscheidung an die zwischenzeitlich rechtskräftig gewordenen tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts gebunden (§ 52 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Disziplinargesetz) und ist aufgrund des dort festgestellten Sachverhalts zu dem Ergebnis gelangt, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Lüneburg/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27367
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