wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 07.03.2024
1 L 98/24.MZ -

Keine Betreuung in Kindertagesstätte bei fehlendem Masernimpfschutz

Keinen Anspruch auf Betreuung ohne Nachweis der Impfunfähigkeit

Ein Rechtsanspruch eines Kindes auf Betreuung in einer Kindertagesstätte besteht nur bei Vorlage eines Nachweises eines ausreichenden Impfschutzes bzw. Immunität gegen Masern oder eines aussagekräftigen ärztlichen Zeugnisses darüber, dass das Kind aufgrund einer individuellen medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

Die Kinder der Antragsteller sind nicht gegen Masern geimpft oder anderweitig immunisiert. Sie wurden im November 2023 unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über eine vorläufige Impfunfähigkeit in eine Kindertagesstätte aufgenommen. Nach Hinweis auf den Ablauf der befristeten Bescheinigung durch die Leiterin der Kindertagesstätte, legten die Antragsteller eine weitere befristete ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen einer "relativen" Kontraindikation vor. Die Trägerin der Kindertagesstätte teilte daraufhin den Antragstellern mit, dass ihre Kinder ab dem 10. Februar 2024 nicht mehr in der Einrichtung betreut würden, weil es an einem gültigen Nachweis über eine Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung fehle. Die Antragsteller erhoben Widerspruch und stellten einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, mit dem sie die Weiterbetreuung ihrer Kinder beanspruchten. Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag ab.

Attest des Arztes erfüllt nicht die Voraussetzungen an einen Impfunfähigkeitsnachweis

Dem Rechtsanspruch eines Kindes auf Betreuung in einer Kindestagesstätte stehe ein gesetzliches Aufnahme- und Betreuungsverbot entgegen, wenn kein ausreichender Impfschutz gegen Masern bzw. eine Immunität dagegen nachgewiesen oder ein ärztliches Zeugnis über eine medizinische Kontraindikation gegen eine Impfung vorgelegt werde. Die von den Antragstellern eingereichten Bescheinigungen erfüllten nicht die notwendigen Anforderungen an ein qualifiziertes ärztliches Zeugnis. Sie stützten sich allein auf (nicht wiedergegebene) anamnestische Angaben der Eltern und enthielten keine Angaben zur Art der bei den beiden Kindern vorliegenden medizinischen Kontraindikationen, die einer Plausibilitätsprüfung durch das Gesundheitsamt zugänglich sein könnten. Der Aussagehalt beschränke sich auf eine ärztlicherseits vorgenommene impfkritische Risikoeinschätzung.

Impflicht zum Schutz der Gesundheit gerechtfertigt

Allgemeine Bedenken gegen die Masernimpfung erlaubten jedoch keine Befreiung von der Impflicht. Der Gesetzgeber gehe davon aus, dass Masern zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen gehörten, die Infektion schwer verlaufen und Komplikationen und Folgeerkrankungen nach sich ziehen könnten. Zugleich stünden präventiv gut verträgliche Impfstoffe zur Verfügung, die eine langfristige Immunität vermittelten. Daher sei die Impflicht zum Schutz der Gesundheit u.a. der anderen Kinder und der Beschäftigten in einer Kindertagesstätte vor einer Weiterverbreitung der gefährlichen Masernerkrankung generell gerechtfertigt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.04.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33885 Dokument-Nr. 33885

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss33885

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?