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Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 14.06.2017
- 3 K 638/16.MZ -
Fahrerlaubnisentziehung bei Chorea Huntington zulässig
Fahreignung aufgrund nachweisbarer Symptome der neurologischen Erkrankung nicht mehr gegeben
Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass einer an Chorea Huntington erkrankten Führerscheininhaberin, die bei einem Fahreignungstest unterdurchschnittlich abgeschnitten hat, die Fahrerlaubnis entzogen werden darf.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei der über 70 Jahre alten Klägerin wurde 2012 die
Bedürfnis nach Mobilität und Unabhängigkeit muss hinter Schutz des allgemeinen Straßenverkehrs vor Gefahren zurücktreten
Das Verwaltungsgericht Mainz wies die Klage ab und erklärte die Fahrerlaubnisentziehung für rechtmäßig, denn die Klägerin erweise sich nicht als zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet. Die Fahrerlaubnis sei daher zwingend zu entziehen, ohne dass der Behörde ein Ermessen zustehe. Aus dem ärztlichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
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Dokument-Nr. 24449
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