wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 10.08.2007
6 L 512/07.MZ -

Gaststätte zu laut - Konzession widerrufen

Lärm darf nicht zu erheblichen Belästigungen in der Nachbarschaft führen

Die Konzession für eine Gaststätte kann wegen des von der Gaststätte ausgehenden Lärms widerrufen werden. Dies hat das Verwaltungsgerichts Mainz entschieden.

2003 erteilte die Stadt Worms einem Gewerbetreibenden (Antragsteller) eine Gaststättenerlaubnis. In der Folge gab es zahlreiche Beschwerden von Nachbarn wegen nächtlicher Ruhestörung durch zu laute Musik in der Gaststätte. Außerdem kam es in und vor der Gaststätte immer wieder zu Streitigkeiten und Schlägereien. Von Februar bis Juli 2006 fuhr die Polizei wegen der Vorkommnisse um die Gaststätte siebzehn Einsätze. Nachdem die Stadt im Juli 2006 das Verfahren zum Widerruf der Konzession eingeleitet, die Entwicklung aber noch abgewartet hatte, kam es bis ins erste Halbjahr 2007 wiederum zu Ruhestörungen, so dass die Stadt schließlich die Konzession mit sofortiger Wirkung widerrief.

Der Antragsteller wandte sich an das Verwaltungsgericht. Ohne vorherige Lärmmessungen hätte seine Konzession nicht widerrufen werden dürfen, machte er geltend. Hiervon abgesehen hätten sich die Nachbarn teilweise nur deshalb beschwert, weil sie seinen Betrieb mit angrenzenden Bordellen in Verbindung gebracht hätten. Die Schlägereien und Streitigkeiten seien in erster Linie durch seine Ex-Freundin verursacht worden. Er selbst habe die Polizei rufen müssen.

Die Richter der 6. Kammer haben die behördliche Entscheidung bestätigt. Ein Gastwirt müsse sicherstellen, dass der von seiner Gaststätte ausgehende Lärm nicht zu erheblichen Belästigungen der Nachbarschaft führe. Ignoriere er diese Verpflichtung beharrlich, wie es der Antragsteller nach den Feststellungen der Polizei getan habe, sei er als unzuverlässig anzusehen und seine Konzession zu widerrufen. Lärmmessungen seien vor dem Widerruf nicht erforderlich gewesen, da glaubhafte Zeugenaussagen und Polizeiberichte vorgelegen hätten. Letztere seien zudem im Einzelfall sehr konkret, indem sie zum Beispiel schilderten, dass die überlaute Musik im Streifenwagen trotz geschlossener Fenster oder - in einem anderen Fall - schon von einer Nachbarstraße aus zu hören gewesen sei. Der Antragsteller sei unbelehrbar, was sich zum Beispiel darin zeige, dass die Polizei mitunter in einer Nacht zweimal habe kommen müssen, weil der Antragsteller nach der ersten Intervention der Beamten die Musik wieder lauter gestellt habe. Auch die Schlägereien und Streitigkeiten seien dem Antragsteller anzulasten, selbst wenn sie primär von seiner Ex-Freundin verursacht worden sein sollten. Die benachbarten Bordelle spielten keine Rolle, weil sich die polizeilichen Feststellungen stets auf die Gaststätte des Antragstellers bezogen hätten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2007
Quelle: ra-online, Pressemittelung des VG Mainz vom 22.08.2007

Aktuelle Urteile aus dem Gaststättenrecht | Nachbarrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4705 Dokument-Nr. 4705

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss4705

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?