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Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 26.03.2009
- 11 L 120/09 -
Mobilfunkbetreiber muss Windradbau zunächst dulden
Vodafone befürchtet Beeinträchtigung von zwei Richtfunkstrecken
Ein Mobilfunkbetreiber ist mit seinem Eilantrag gegen den Bau einer Windkraftanlage unterlegen. Er befürchtete, dass durch das Windrad zwei Richtfunkstrecken gestört werden könnten. Bauplanungsrechtlich ist der Bau des Windrades allerdings zulässig.
Das Verwaltungsgericht Minden in einem Eilverfahren entschieden, dass der Bau einer
Vodafone hat in ca. 300 Meter Entfernung eine Vermittlungsstelle
Die Vodafone AG, die ca. 300 Meter entfernt eine Vermittlungsstelle und einen Antennenmast errichtet hat, hatte sich gegen die dem Bauherrn der Anlage erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit der Begründung gewandt, die geplante
Richter lehnen Eilantrag ab
Die zuständige 11. Kammer des Verwaltungsgerichts lehnte den Eilantrag von Vodafone ab. Die zum Bau der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Minden
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Dokument-Nr. 7644
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