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Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 07.05.2012
- 11 L 302/12 -
Pro NRW darf "Mohammed-Karikaturen" auf Versammlungen zeigen
Vorläufiger Rechtsschutzantrag der Bürgerbewegung Pro NRW gegen versammlungsrechtliche Auflage erfolgreich
Die Bürgerbewegung Pro NRW darf auf Versammlungen weiterhin "Mohammed-Karikaturen" zeigen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Minden und gab damit einem Antrag der Bürgerbewegung auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die vom Polizeipräsidium verhängten versammlungsrechtlichen Auflagen statt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Polizeipräsidium Bielefeld der Bürgerbewegung Pro NRW in Bielefeld mit einem entsprechenden Bescheid untersagt, bei einer
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch das Zeigen der Karikaturen nicht erkennbar
Nach Auffassung des Gerichts lagen - unter Beachtung der hohen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an versammlungsrechtliche
Bei ihrer Entscheidung hatte die Kammer zu Inhalt und Aussagegehalt der umstrittenen Karikaturen keine Stellung zu nehmen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Minden/ra-online
- VG Hannover: Versammlungsrechtliche Beschränkungen zur Sicherung eines friedlichen Verlauf einer Versammlung zulässig
(Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 02.08.2011
[Aktenzeichen: 10 B 2882/11]) - Auflage, die das Rufen der Wortfolge "nationaler Widerstand" untersagt, ist rechtmäßig
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.08.2006
[Aktenzeichen: OVG 1 B 19.05])
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Dokument-Nr. 13462
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